Teilnahmebedingungen für Jahreskurse (Visum) im Zentrum der Polnischen Sprache Varia
§ 1. ANMELDUNG ZUM JAHRESKURS
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt nach Ausfüllen des Anmeldeformulars (online oder im Schulsekretariat), der vollständigen Zahlung der Kursgebühr sowie der Vorlage der folgenden Unterlagen im Schulsekretariat.
- Bankbestätigung der Zahlung
- Erste Seite des Reisepasses
- Informationen zum Kursbeginn (der Kurs kann jederzeit begonnen werden)
- Die Adresse, an die (gegen eine zusätzliche Gebühr von 45 Zł/10 Euro) die Bescheinigung geschickt werden soll, oder die Information über die persönliche Abholung der Bescheinigung.
§ 2. KURSBEITRAG FÜR DEN JAHRESKURS
- Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die volle Kursgebühr zu zahlen.
- Der Kurspreis beinhaltet eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 440 Zł zur Vorbereitung und Organisation des Kurses.
- Der Kurspreis beinhaltet:
- Teilnahmebescheinigung für den Kurs zur Vorlage bei der Behörde
- 250 Stunden Polnisch- und Kulturunterricht in Form von Gruppenkursen (Semester- und Intensivkurse) sowie Einzelunterricht
- Workshops und Vorlesungen
- Integrationsveranstaltungen
- Lehrbuch- und Übungsset (ein Set)
- Zusätzliches Unterrichtsmaterial
- Varia Club-Rabattkarte
- Zugang zum Studentenportal
- Einstufungstest
- Abschlusstest
- Kursabschlusszertifikat
- Die Kursgebühr kann in zwei Raten bezahlt werden.
- Die Zahlung kann bar, mit Karte oder per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen:
Konto in PLN:
VARIA Centrum Języka Polskiego Sp. z o.o.
ul. Michałowskiego 2/3, 31-126 Kraków
Die Name der Bank: mBank S.A.
IBAN/Kontonummer: 51 1140 2017 0000 4102 0546 3403 SWIFT/BIC: BREXPLPWMBK
Konto in EURO:
VARIA Centrum Języka Polskiego Sp. z o.o.
ul. Michałowskiego 2/3, 31-126 Kraków
Die Name der Bank: mBank S.A.
IBAN/Kontonummer: PL 70 1140 2017 0000 4012 0038 5708
SWIFT/BIC: BREXPLPWMBK
Der Kursteilnehmer trägt alle Bankgebühren.
§ 3. KURSABSAGE / KURSRÜCKTRITT
- Regeln für den Kursrücktritt:
- Im Falle einer Ablehnung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vor Kursbeginn erhält der Kursteilnehmer die gezahlte Summe abzüglich der Verwaltungskosten (440 Zł/100 Euro) zurück.
- Im Falle einer Ablehnung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis nach Kursbeginn erhält der Kursteilnehmer die gezahlte Summe abzüglich der Verwaltungskosten (440 Zł/100 Euro), der Kosten für erhaltene Lehrbücher und der Kosten für bereits erteilte Unterrichtsstunden zurück.
- Die Ablehnung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund als dem Studium der polnischen Sprache berechtigt nicht zur Rückerstattung der gezahlten Summe.
- Die Einstellung der Kursteilnahme ist nicht gleichbedeutend mit der Auflösung des Vertrages und entbindet den Kursteilnehmer nicht von den darin enthaltenen Verpflichtungen.
- Die Nichtteilnahme am Unterricht zum auf der Bescheinigung angegebenen Termin berechtigt nicht zur Rückerstattung der gezahlten Gebühr oder zur Forderung, den Unterricht zu einem anderen als dem auf der Bescheinigung angegebenen Termin durchzuführen.
- Die gezahlte Summe wird nur gegen Vorlage des Ablehnungsbescheids für das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis erstattet, selbst wenn der Student nach Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung durch die Schule auf die Beantragung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis verzichtet.
- Die Rückerstattung der gezahlten Summe erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
§ 4. BESCHREINIGUNG
- Der Kursteilnehmer erhält nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr eine Bescheinigung über die Anmeldung zum einjährigen Polnischkurs am Varia Centrum für Polnische Sprache.
- Die Bescheinigung kann bei der zuständigen Behörde zur Beantragung eines Visums oder zur Legalisierung des Aufenthalts in Polen vorgelegt werden.
- Die Bescheinigung wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.
- Die Bescheinigung wird namentlich ausgestellt.
- Eine Übertragung der Bescheinigung auf eine andere Person ist nicht möglich.
- Eine Teilnahme am Unterricht zu einem anderen als dem auf der Bescheinigung angegebenen Termin ist nicht möglich.
§ 5. GRUPPENBILDUNG, GRUNDLEGREN ORGANISATORISCHE REGELN
- Voraussetzung für die Festlegung des Kenntnisstands des Kursteilnehmers ist das Ablegen eines Tests und/oder ein Aufnahmegespräch mit dem Dozenten – ausgenommen sind Personen, die bei Null beginnen, oder Personen, die ihr Studium an der Varia Schule fortsetzen.
- Auf der Internetseite www.kurspolskiego.pl und www.polnischkurs.com ermöglicht Varia den Kursteilnehmern, kostenlos einen Test zur Überprüfung ihres Kenntnisstandes durchzuführen.
- Die Gruppen werden unter Berücksichtigung der sprachlichen Erfahrungen, des Alters und der individuellen Bedürfnisse der Kursteilnehmer zusammengestellt.
- Am Kurs können Personen ab 15 Jahren teilnehmen.
- Ein Wechsel des Kursniveaus nach Beginn des Unterrichts auf ein höheres oder niedrigeres Niveau ist in begründeten Fällen in Absprache mit den Vertretern der Schule Varia möglich.
- Die Gruppengröße beträgt 5 bis 14 Personen.
- Die Schule behält sich das Recht vor, den Kursleiter während der Kurslaufzeit aus wichtigen organisatorischen Gründen zu wechseln.
- Varia verlangt von den Kursteilnehmern Pünktlichkeit, aktive Teilnahme am Kurs sowie sorgfältige und gewissenhafte Vorbereitung auf den Unterricht. Der Kursteilnehmer darf den Unterricht nicht stören, während des Unterrichts kein Mobiltelefon oder andere Geräte verwenden, die die Arbeit der Gruppe stören, und sich nicht auf eine Weise verhalten, die den sozialen Umgangsformen widerspricht, insbesondere in Bezug auf religiöse und nationale Gefühle.
- Die Schule erstattet keine Gebühren für nicht besuchte Unterrichtsstunden.
- Im Falle von Krankheit des Lehrers, technischen Störungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen organisiert die Schule eine Vertretung oder die Unterrichtsstunde wird auf einen für alle Kursteilnehmer passenden Termin verschoben.
- Die Schule behält sich das Recht vor, den Unterricht zu didaktischen Zwecken aufzuzeichnen. Die Aufnahme wird ausschließlich für schulische Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder verbreitet.
- Bei jeglichen Anregungen und Hinweisen zur Organisation des Unterrichts bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Dozenten, dem Schulsekretariat oder der Schulleitung.
- Die Schule stellt auf Antrag der Zollbehörden oder der Ausländerbehörde die dem Kursteilnehmer ausgestellte Bescheinigung sowie Informationen über den Unterricht des Kursteilnehmers zur Verfügung.
§ 6. ZERTIFIKATE, TESTS
- Voraussetzung für den Erhalt eines Kurszertifikats ist: eine Anwesenheit von mindestens 60 % sowie ein bestandener Abschlusstest (mindestens 60 %).
- Voraussetzung für den Aufstieg des Kursteilnehmers in das nächste, höhere Niveau ist: ein bestandener Abschlusstest (mindestens 60 %), eine Anwesenheit von mindestens 60 % im Unterricht, regelmäßige Hausaufgabenerledigung sowie eine positive Bewertung des Lehrers zur Mitarbeit des Kursteilnehmers im Unterricht und zu seinen Lernfortschritten.
- Ein Kursteilnehmer, der den Abschlusstest nicht zum für die Gruppe festgelegten Termin ablegt, ist verpflichtet, den Test so bald wie möglich nachzuholen.
- Auf Wunsch des Kursteilnehmers stellen wir nach Abschluss des Gruppenkurses eine Teilnahmebescheinigung aus.
§ 7. BESCHWERDEN
- Jedes Kursteilnehmer*in hat das Recht, eine Reklamation einzureichen. Die Reklamation kann sich auf fachliche und/oder organisatorische Angelegenheiten beziehen.
- Reklamationen können eingereicht werden:
- Im Büro der VARIA Centrum Języka Polskiego Sp. z o.o., Michałowskiego-Straße 2/3, 31-126 Krakau, in schriftlicher Form
- Per E-Mail an die Adresse: info@kurspolskiego.pl.
- Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation sollte folgende Angaben enthalten:
– Angaben zum Kursteilnehmer (Vorname, Nachname, Wohnadresse, E-Mail-Adresse)
– Beschreibung des Vorfalls, der die Grundlage der Reklamation bildet
– Erwartungen des Kursteilnehmers hinsichtlich der Bearbeitung der Reklamation - Reklamationen sind innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag des Vorfalls einzureichen.
- Die Schule prüft Reklamationen innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag des Eingangs.
- Der Kursteilnehmer wird über die Art der Lösung der Reklamation per E-Mail informiert.
- Die Form der Entschädigung wird jeweils mit dem Kursteilnehmer vereinbart.